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Redispatch 2.0: BDEW präsentiert Übergangslösung

Kategorien: SAP, SAP IS-U

Der Aufruhr war groß: Am 17. September forderten der edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. und die Initiative evu+ in einen gemeinsamen Pressemitteilung dazu auf, den Starttermin für die Umsetzung des Redispatch 2.0 auf den 1. April 2022 zu verschieben. Eine fristgerechte und vollumfängliche Umsetzung zum bisher geplanten 1. Oktober sei aufgrund der Implementierungsverzögerungen nicht mehr möglich.

Der Verbändekreis rund um den BDEW hatte verschiedene Lösungsansätze für diese Problematik an die BNetzA gerichtet. Wir werfen heute einen detaillierten Blick auf die aktuelle Übergangslösung, die von der Beschlusskammer 6 der BNetzA bereits grünes Licht bekommen hat.

Ursprünglich war der 1. Oktober geplant: Neue Prozesse sollten Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung im Rahmen des Redispatch 2.0 optimieren. Bei den verschiedenen Marktteilnehmern kam es bei der Implementierung allerdings zu Verzögerung – eine fristgerechte Umsetzung rückte in weite Ferne. Angesichts dessen hat der BDEW eine branchenweite Übergangslösung für den gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 veröffentlicht, die der Verband in Abstimmung mit der BNetzA und dem BMWi erarbeitet hat.

Kern dieser Übergangslösung ist, dass der bilanzielle Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 vorübergehend pauschal in Höhe von 0 MWh erfolgt und bestehende Ansprüche in Bezug auf Energiemengen finanziell ausgeglichen werden. Die Definition der Höhe des bilanziellen Ausgleichs betrifft sowohl den Anspruch des Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) auf Bereitstellung des bilanziellen Ausgleichs, als auch den Anspruch des anweisenden Netzbetreibers auf Abnahme des bilanziellen Ausgleichs.

Bilanzkreisbewirtschaftung weiterhin durch BKV

Weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen erfolgt im Rahmen der Übergangslösung die Bewirtschaftung der Bilanzkreise des Lieferanten. Der BKV erhält dafür eine finanzielle Kompensation für den nicht erfolgten Ausgleich vom Ausspeise-Netzbetreiber. Dieser Ausgleich wird so bestimmt, als habe der Netzbetreiber den bilanziellen Ausgleich vollständig selbst durchgeführt. Exemplarisch bedeutet das, dass die finanzielle Kompensation durch den ANB gegenüber dem Anlagenbetreiber in der Regel in Höhe der Marktprämie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen erfolgt.

Verzichtet wird im vereinbarten Übergangsszenario auf die Aktivierung, Bildung und den Versand abrechnungsrelevanter Ausfallarbeitsüberführungszeitreihen. Außerdem entfällt die Übermittlung der täglichen Ausfallarbeit im Rahmen der Prozesse zur Stärkung der Bilanzkreistreue.


Finanzielle Kompensation des BKV

Ein großes Thema bei der Übergangslösung: Die finanzielle Kompensation der Bilanzkreisverantwortlichen. Hierfür sieht die Übergangslösung Regelungen vor, die für alle betroffenen Marktakteure nachvollziehbar und schnell umsetzbar sind. Allen Regelungen gemein ist, dass sie auf alle Anlagen anzuwenden sind, die erstmals ab dem 1. Oktober angewiesen werden und für die ein bilanzieller Ausgleich in Höhe von 0 MWh stattfindet.

Als Preis für die Berechnung wird ein einfach zu bestimmender Mischpreis in einem fixen Verhältnis in Bezug auf die betroffenen Viertelstunden angesetzt, der die Höhe des finanziellen Anspruchs des BKV gegenüber dem ANB widerspiegelt.

Übergangslösung auf den 31. Mai befristet – Paralleler Testbetrieb des Redispatch 2.0 ab März

Das Ziel eines vollumfänglichen physischen bilanziellen Ausgleichsprozesses gemäß den Zielprozessen zum Redispatch 2.0 bleibt von der Übergangslösung unberührt. Die Umsetzung wird nach wie vor zum frühestmöglichen Zeitpunkt angestrebt.

Spätestens zum 1. März 2022 startet ein dreimonatiger paralleler Testbetrieb. Die Betriebsbereitschaft von allen Prozessteilnehmern ist zu diesem Stichtag sicherzustellen. Die Branche treibt die Umsetzung der Zielprozesse mit aller Kraft voran und berichtet über die Fortschritte regelmäßig an die BNetzA. Die Übergangslösung ist auf den 31. Mai 2022 befristet. Das BDEW-Einführungsszenario zur Einführung der Redispatch 2.0-Zielprozesse wird aktualisiert und seitens des BDEW bis zum 31. Oktober 2021 der Branche zur Verfügung gestellt.

koenig.solutions Meinung

Mit der Übergangslösung schafft BDEW gemeinsam mit der BNetzA und dem BMWi eine Übergangsfrist für sämtliche Markteilnehmer der Energiebranche. Die war angesichts der schleichend voranschreitenden Implementierung auch bitter nötig – ein Festhalten an der ursprünglichen Oktober-Deadline hätte chaotische Zustände zur Folge gehabt.

Nichtsdestotrotz ist die Übergangslösung eben nur das. Eine Übergangslösung. Für den Markt heißt in den kommenden Wochen und Monaten jetzt, sich auf den neuen Start des Redispatch 2.0 vorzubereiten. Dabei hilft der richtige Implementierungspartner: koenig.solutions unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung dieser komplexen Thematik.

Unsere Experten Jonathan Stumpf () und Eduard Schröder () stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.