Zum Inhalt springen
Suche

EEG 2021: Das Erneuerbare Energien-Gesetz und seine Auswirkungen auf intelligente Messsysteme

Kategorien: SAP, Verschiedenes, SAP IS-U

Mit dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) verabschiedet. Ende April bekam das Gesetz durch die EU-Kommission grünes Licht – das verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in dieser Pressemitteilung. Bundeswirtschaftsminister Altmaier freut sich über die Genehmigung seitens der EU und die damit geschaffene Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in die Energie der Zukunft.

Durch das EEG 2021 ergeben sich zwangsläufig verschiedene Anpassungen für intelligente Messsysteme. Welche das sind haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Zunächst einmal gilt: Mit der Feststellung der technischen Verfügbarkeit seitens der BSI müssen intelligente Messsysteme bei der Einspeisung von Neuanlagen verbaut werden. Zudem muss auf dem Smart-Meter-Gateway neben den Tarifanwendungsfällen 01, 02, 06 und 07 auch der TAF09 für den Abruf der IST-Einspeisung parametriert werden können. Dieser kann einmalig, periodisch oder beim Über- oder Unterschreiten eines Schwellenwertes versendet werden.


Was bedeutet das für Ihr SAP IS-U?

1. Eventtrigger

    Das betrifft zum einen den Neuanlageprozess im iM4G-Kontext 3060, zum anderen die Bestandsanlagen. Hier muss TAF09 nachparametriert werden. Im Kontext TAF09 muss dieser z.B. in den Neuanlageprozess integriert und damit parametriert werden. Ebenso ist der Gerätewechselprozess betroffen. Für die Bestandsanlage muss der TAF09 darüber hinaus nachparametriert werden. Ob dieser Prozess automatisiert werden sollte, hängt von der Anzahl der Konstrukte und damit von der Wirtschaftlichkeit ab.

    2. Informationspflicht des AN im Bedarfsfall

      Der Anschlussnehmer hat eine Informationspflicht, wenn ein Versand von Messwerten im Bedarfsfall, also ein einmaliger Abruf, stattgefunden hat. Da der GWA diese Möglichkeit nicht bietet, verlagert sich diese Aufgabe in das SAP IS-U. Hier wäre der Versand einer E-Mail oder einer SMS denkbar.

      3. Gerätekonfiguration

        Die Messgeräte müssen natürlich für das neue Gesetz konfiguriert werden. Für die neuen IST-Einspeise-Daten stehen neue OBIS-Kennzahlen zur Verfügung. Diese müssen an den entsprechenden Stellen Ihres IS-U ergänzt werden.

        4. Energiedatenmanagement

          Das Thema Energiedatenmanagement (EDM) bringt Anpassungsbedarfe für die SAP selbst mit sich. Der TAF09 schreibt eine minimale Intervalllänge von 60 Sekunden vor – eine Intervalllänge, die aktuell nicht von SAP-EDM unterstützt wird. Darüber hinaus müssen entsprechend neue Profilrollen angepasst werden und – bei Bedarf – neue Profile aufgebaut werden.

          5. SAP IM4G

            SAP IM4G bringt die meisten technischen Voraussetzungen bezüglich Intervalllänge, Versandperiode oder Blockgröße für TAF09 mit. Jedoch wird dieser laut SAP noch nicht unterstützt. Das zeigt sich vor allem daran, dass Schwellenwerte noch nicht parametriert werden können. Auch hier hat die SAP noch einige Anpassungsbedarfe auf ihrer Seite. Darüber hinaus müssen neue Messprodukte und Sichten aufgebaut werden.

            6. Abrechnung/Fakturierung

              Schlussendlich ist es auch ein Thema, wie man die neuen IST-Einspeisedaten in der Abrechnung berücksichtigt. Das muss kundenindividuell betrachtet werden. Die neuen, durch den TAF09 bereitgestellten IST-Einspeisedaten können/müssen in der Abrechnung berücksichtigt werden. Die muss kundenindividuell beleuchtet und konzipiert werden.

              Das EEG 2021 ist aber nicht die einzige Regelung, die aktuell massiv auf den intelligenten Messstellenbetrieb wirken. In unserem nächsten Blogartikel widmen wir uns der MaKo2022. Sollten Sie Fragen zur EEG 2021 oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, berät Sie unser Kollege   und unser gesamtes Team gerne.

              Mehr zu dem Thema "EEG-Novelle, MaKo 2022 und SteuVerG - akuter Handlungsbedarf mit Schwerpunkt iMSys (intelligente Messsysteme)" erfahren Sie auch in unserem Webinar, das Eduard Schröder gemeinsam mit Steven Braun der m2g-Consult GmbH gehalten hat. 

              Es erwartet Sie ein
              • Überblick über die relevanten Änderungen und Neuerungen
              • Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben
              • Einblick, welche Themen über SAP abgewickelt werden können

              Ähnliche Beiträge