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Was die Marktkommunikation 2022 für intelligente Messsysteme bedeutet

Kategorien: SAP, Verschiedenes, SAP IS-U

Während im Dezember 2019 die Produktivsetzung der Marktkommunikation 2020 vollzogen wurde, hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur mit dem Beschluss „BK6 20 160 – Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom“ nun neue Vorgaben geliefert. Aufgrund der Komplexität und des Umfanges dieses Beschlusses wurde er unter dem Namen Marktkommunikation 2022 („MaKo 2022“) bekannt. Die Mako 2022 beschäftigt sich gezielt mit Fragen, die in der Vergangenheit zu wenig Beachtung fanden – mit dem Ziel, die Automatisierung und Digitalisierung voranzutreiben. Bis zum 1. April 2022 haben Energieserviceanbieter und Messstellenbetreiber nun Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Diese Vorgaben beinhalten eine Standardisierung der Prozesse, die Ermöglichung einer weiteren Automatisierung sowie eine besseren Datenqualität. Dabei verfolgt die MaKo 2022 im Groben vier Ziele: das Schließen von Prozesslücken, die Erweiterung der E-Mobilität sowie des Netznutzungsvertrages, die Beschleunigung der Digitalisierung und der Fokus auf Mehrwertmöglichkeiten.

Die Bundesnetzagentur ermöglicht die standardisierte Bereitstellung von passiven, externen Marktteilnehmern, woraus sich als Mehrwert für den Energieserviceanbieter eine Chance auf neue Geschäftsmodelle im Bereich der digitalen Energiedienstleistung ergibt. Der Mehrwert für den Messstellenbetreiber umfasst zusätzliche Erlöse durch die Bereitstellung von Messwerten an den ESA.

Vorher – Nachher: 4 Beispiele für die Anpassungen der MaKo 2022

    1. Die Einführung eines elektronischen Preisblattes

    Bisher

    MaKo 2022

    • Ein einzelnes elektronisches Preisblatt für den Messtellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messystemen.
    • Alle anderen Preisblätter werden lediglich online als PDF veröffentlicht. Diese können lediglich über einen Dienstleister aufbereitet bezogen werden. Ein standardisierter Austausch via EDIFACT findet nicht statt.
    • Ein elektronisches Preisblatt automatisiert die Netzabrechnung seitens der Lieferanten. Dazu müssen im elektronischen Preisblatt gelistete Artikel für jeden Anwendungsfall abschließend sein.
    • Insgesamt hat die Beschlusskammer drei Preisblätter eingeführt: Für die Entgelte im Rahmen der Netznutzung, für bestellbare Einzelleistungen sowie für die freiwillige Abrechnung sonstiger Leistungen.
    • Netznutzungsentgelte müssen nach dem 1. Januar 2023 vom Netzbetreiber sowohl veröffentlicht als auch im Preisblatt 1 an den Lieferanten übermittelt werden.
    • Die Netznutzungsrechnung enthält außerdem nur Positionen, die als Artikel-ID im elektronischen Preisblatt enthalten sind oder als Zu- oder Abschlag zu einer Artikel-ID vorab im Rahmen der Stammdatenprozesse übermittelt wurden.



    2. Die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung


    Bisher

    MaKo 2022

    • Excel-Auftragsformulare bestimmen den Markt.
    • Es gibt keine einheitliche automatisierte Regelung am Markt. Jeder Messstellenbetreiber mit Eigenlösung, die meist nur zwischen eigenem Netz/MSB und eigenem Lieferanten ausgeprägt ist.
    • Die bestehenden Excel-Auftragsformulare müssen in eine elektronische, massengeschäftstaugliche Form überführt werden.
    • Excel-Auftragsformulare sind nur noch in von den Prozessen nicht erfassen Fällen (etwa Sonderkonstellationen oder höheren Spannungsebenen) möglich.
    • Mit neuer Lösung kann jeder Lieferant bei jedem Messstellenbetreiber eine Sperre beantragen



    3. Die Anfrage und Übermittlung von Werten durch und an den Energieserviceanbieter

    Bisher

    MaKo 2022

    • Die Rolle des Energieserviceanbieter gibt es bisher gar nicht.
    • Energieserviceanbieter können dank der neu eingeführten Prozesse zeitnah und automatisiert die Daten der Anschlussnehmer abrufen und analysieren.
    • Voraussetzung dafür ist eine Einwilligung des Anschlussnutzers, zudem muss der sichere Versand dieser Daten per EDIFACT oder direkt aus dem iMS per XML garantiert werden.
    • Das ist vor allem für die Übermittlung von Zählerstandsgängen (TAF 7) oder hochfrequentierten Messwerten für Mehrwertdienste (TAF 14) von Interesse.



    4. Die Ermöglichung des bilanziellen Netzzugangs an Ladepunkten für Elektromobilität

    Bisher

    MaKo 2022

    • Ladesäulen gelten als Letztverbraucher-Entnahmestellen und sind somit einem festen Bilanzkreis zugeordnet. Deshalb kann jeder Ladepunkt bilanziell nur von einem Stromlieferanten beliefert werden.
    • Die MaKo 2022 sieht zukünftig eine ladevorgangsscharfe bilanzielle Zuordnung vor. Damit können Ladepunktbetreiber jedem Lieferanten die Möglichkeit bieten, ihre Kunden mit Ladestrom zu versorgen. Ladepunkte werden rechtlich zu einer bilanziellen Übergabestelle.


    Was bedeutet die MaKo 2022 für Ihr SAP IS-U?

    1. SAP Marktprozessmanagement IDXGL

      Drei der vier neuen Newscases im Kontext ESA müssen prozentual berücksichtigt werden. Dies sind die Anfrage und Bestellung von Werten durch den ESA, die Beendigung der Übermittlung von Werten an den ESA durch den ESA sowie die Beendigung der Übermittlung von Werten an den ESA durch den MSB.

      2. Versorgungsszenario

        Prozessual muss auch das Thema Versorgungsszenario berücksichtigt werden. Dafür muss das MeLo-Versorgungsszenario im Bedarfsfall um die Rolle ESA ergänzt werden.

        3. Energiedaten-Management

          Beim Thema SAP-EDM müssen für die bestellten Werte Profile aufgebaut und zugeordnet werden. Gegebenenfalls müssen außerdem neue Profilrollen angelegt werden, um die bestellten Werte an den ESA weiterzuleiten.

          4. SAP IM4G

            Im SAP IM4G müssen neue Messprodukte sowie Sichten für die Parametrierung von Kommunikationsprofilen für den ESA angelegt werden.

            5. Datenaustausch

              Denkbar wäre außerdem, dass analog zum Bestellprozess zwischen Lieferanten und Messstellenbetreibern für die Bestellung zwischen ESA und MSB ein ähnlicher Prozess eingeführt wird. Dies müsste in den Formaten PRICAT, REQOTE, QUOTES, ORDERS und ORDRSP Berücksichtigung finden.

              6. XML-Verarbeitung

                Der ESA hat die Möglichkeit, Messwerte als XML direkt vom EWA zu bestellen. Hierzu muss der MSB ein Kommunikationsprofil für den ESA parametrieren. Anschließend erhält der ESA die Daten als XML.

                7. MSCONS-Verarbeitung

                  Als Alternative zur XML-Verarbeitung gilt der klassische Weg – die Bestellung der Messwerte über den EDIFACT-Standard, speziell über das MSCONS-Format. Die Ausgangsverarbeitung müsste erweitert werden: Für den Fall, dass ein ESA-Versorgungsszenario in der MeLo hinterlegt ist, sollte diese die bestellten Messwerte ebenso erhalten, wie die anderen berechtigten Marktpartner.

                  8. Serviceanbieter

                    Grundsätzlich muss vorab eine neue Serviceart und Serviceanbietervereinbarung eingerichtet werden – gleiches gilt für die Definition der nötigen Datenaustauschprozesse. Anschließend kann begonnen werden, die nötigen Servicepartner/Geschäftspartner aufzubauen.

                    9. SAP Convergent Invoicing

                      SAP Convergent Invoicing ist das Mittel zur Abrechnung der vereinbarten Entgelte. Dabei bleibt abzuwarten, ob die SAP im Kontext ESA ein Add-on zur Verfügung stellt. Die Abrechnung läuft nicht über den EDIFACT-Standard.

                      10. Tarifierung

                        Die Tarifgestaltung ist dahingehend zu erweitern, dass die IS-U Abrechnung und Fakturierung möglich ist. Die Entgelte müssen dabei ein Tarifbestandteil werden.

                        In unserem nächsten Blogartikel widmen wir uns der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sollten Sie Fragen zur MaKo2022 haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, beraten Sie unsere Kollegen  () und Jonathan Stumpf () und unser gesamtes Team gerne.

                        Mehr zu dem Thema "EEG-Novelle, MaKo 2022 und SteuVerG - akuter Handlungsbedarf mit Schwerpunkt iMSys (intelligente Messsysteme)" erfahren Sie auch in unserem Webinar. das Eduard Schröder gemeinsam mit Steven Braun der m2g-Consult GmbH gehalten hat oder in unserem Artikel zum Thema "EEG 2021: Das Erneuerbare Energien-Gesetz und seine Auswirkungen auf intelligente Messsysteme".

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