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Der Weg zum Redispatch 2.0: Die Roadmap des BDEW – Schritt für Schritt Richtung Betriebsphase

Kategorien: SAP, SAP IS-U

Mit der Roadmap zur Beendigung der Übergangslösung möchte der BDEW die beteiligten Marktrollen stufenweise Richtung Betriebsbereitschaft führen. Dabei lässt sich die Roadmap in drei Stufen teilen, um die Aufgaben, die  im letzten Beitrag beschrieben worden sind, erfüllen zu können. Dort finden Sie auch übrigens eine Legende zu den entsprechenden Abkürzungen, die im unten stehenden Text verwendet werden.

Das Konzept lautet hierbei: Der Großteil der Marktrollen muss als einsatzbereit gelten, ehe es in die Umsetzung der Basisprozesse und anschließend in die Betriebsprozesse geht.

Dafür soll die technische Betriebsfähigkeit für die Übersendung an die Schnittstelle aller beteiligten Rollen (EIV, NB, LF) sichergestellt werden. Gilt diese als hergestellt (95 bis 100%), kann weiter vorgegangen werden.

Im zweiten Schritt geht es um die Übermittlung von Stammdaten durch den EIV sowie deren Anreicherung durch den NB. Dies schließt die eindeutige Zuordnung der TR-IDs zu den Steuerbaren Ressourcen (SR-ID) gemäß Aufgabe 1 mit ein. Anschließend sollen die Planungsdaten zur Einsatzplanung, Nichtverfügbarkeit (beispielsweise aufgrund einer Revision) oder marktbedingten Anpassung durch den EIV an den DP übermittelt werden.

Ist die Übermittlung von Stamm- und Planungsdaten weitestgehend implementiert, können die Redispatchabrufe und deren Abrufinformationen erfolgreich getestet und übermittelt werden. Zunächst sollen im PVK diese Information zwischen EIV und NB ausgetauscht werden und anschließend soll eine netzübergreifende Steuerung gemäß NKK zwischen den Netzbetreibern getestet und eingeführt werden.

Abbildung 1: Roadmap der Umsetzung (Quelle: Seminar zu Connect+ vom 22.11.2021) frei verfügbar

Um die Bilanzierung der Arbeitsausfallsummenzeitreihen vollständig und fehlerfrei umsetzen zu können, ist die fehlerfreie Umsetzung und Implementierung der operativen Systemführung des Redispatch eine notwendige Voraussetzung. Daher empfiehlt die Roadmap des BDEW die genannten prozessualen Anforderungen nach Möglichkeit bis zum 1. Februar zu erfüllen, um eine zu kurzfristige Einführung des Bilanziellen Ausgleiches zu vermeiden.

Weiterhin wird durch den BDEW in der Übergangslösung darauf hingewiesen, dass alle Aufwendungen im Rahmen der BDEW-Übergangslösung bis zum 01.03.2022, also dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile, behandelt werden und daher auf die Netzentgelte umgelegt werden können. Ausdrücklich nicht im Zuge der Übergangslösung ausgesetzt ist die Umsetzung der Prozesse zur Basisdatenlieferung (Stammdaten, -Clearing, Planungsdaten) und den Abrufen. Diese Prozesse sind gemäß entsprechend der BNetzA-Festlegung einzuhalten. Alle Kostenbestandteile nach dem 01.03.2022 können nicht mehr auf die Netzentgelte umgelegt werden.

In der Branche verdichten sich die Zeichen, dass die zeitlichen Vorgaben der Roadmap nicht eingehalten werden können. Die Ursachen dafür scheinen vielfältig zu sein. Gemeinsam mit der Hochschule Reutlingen begeben wir uns bei koenig.solutions aber auf Spurensuche. Nicht nur um die Probleme in der Umsetzung zu identifizieren, sondern auch um Lösungen zu finden, wie die Umsetzung des Redispatch 2.0. bestmöglich gelingt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird eine Umfrage unter Netzbetreibern durch unseren Masteranden Leonard Jäger durchgeführt. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der Prozesse und Schnittstellen mit den angrenzenden Marktteilnehmern. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Bei Interesse oder Fragen können Sie gerne auf unseren Masteranden Leonard Jäger () zugehen!