Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle (kurz: EnWG-Novelle) verabschiedet. Das Gesetz wurde erlassen, um eine möglichst sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten, die zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Um dies zu erreichen, dient das Gesetz der freien Preisbildung, dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten, dem Ziel Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen möglichst umwelt- und netzverträglich, effizient und flexibel einzusetzen, sowie der Stärkung des Elektrizitätsbinnenmarkts. Von der Regelung betroffen sind sowohl Energieversorgungsunternehmen als auch Netzbetreiber.
Zu den wesentlichen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gehören
1) Die Einbeziehung dynamischer Tarife für Letztverbraucher
2) Einführung der neuen Marktrolle des Aggregators
3) Vorgaben für Lieferverträge und Abrechnungen
4) Entflechtung Netzbetrieb von Ladeinfrastruktur und Energiespeicheranlagen
5) Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen durch die Netzbetreiber
6) Automatisierung: technischer Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Automatisierung im EnWG
Genauso wie in der Festlegung zur Marktkommunikation 2022 wird auch in der Novelle des EnWGs der Automatisierung der Abläufe eine hohe Bedeutung beigemessen. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass ab dem 01.01.2026 ein Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden vollzogen werden soll, statt wie bisher innerhalb von mehreren Tagen.
Mit Blick auf intelligente Messsysteme müssen Tarifänderungsfälle mit einem kürzeren Vorlauf auf einen Smart-Meter-Gateway parametriert werden. Mit der Verkürzung der Wechselfristen auf 24 Stunden setzt der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 um. Die Gesamtdauer des Wechselvorgangs beträgt weiterhin max. 3 Wochen. Die Vorgaben beziehen sich nur auf die Registrierung des neuen Stromlieferanten an der Messstelle.
Was bedeutet das für das SAP IS-U?
Die Lieferantenwechsel-Ist-Situation sieht aktuell so aus, dass nach der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber, je nachdem ob die Anmeldung mit oder ohne die Marktlokation erfolgt ist, der Netzbetreiber ein bis vier Werktage Reaktionszeit hat. Im Anschluss schickt der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten eine Information über eine existierende Zuordnung und sendet eine Abmeldung an den alten Lieferanten. Dieser hat nun drei Werktage Zeit, zu reagieren. Nach der Antwort durch den alten Lieferanten bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung beim neuen Lieferanten. Dieser Prozess kann insgesamt bis zu acht Werktage dauern. Zukünftig soll dieser Prozess jedoch in 24 Stunden abgewickelt sein.
Um dies zu gewährleisten, bedarf es vor allem automatisierte Lösungen für die folgenden Prozessschritte:
Beim Netzbetreiber muss die Zählpunktidentifikation auf Anhieb funktionieren. Hierzu wäre es denkbar, dass die Anmeldung nur noch mit der Marktlokation durchgeführt werden darf
Darüber hinaus muss der alte Lieferant die Vertragsbedingungen des Kunden prüfen und zeitnah die Zustimmung bzw. Ablehnung verschicken
Wenn der Anschlussnutzer seinen Vertrag nicht selbst gekündigt hat, muss der neue Lieferant das übernehmen
Hier ist die aktuelle Situation auch so, dass je nach Fall der alte Lieferant ein bis drei Werktage Reaktionszeit hat
Hier wären erneut die Vertragsbedingungen des Kunden zu prüfen, um zeitnah zu reagieren
Überblick über die relevanten Änderungen und Neuerungen
Zeitplan zur Umsetzung der Vorgaben
Einblick, welche Themen über SAP abgewickelt werden können
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