Save the date! - die Vorfreude auf die Messe steigt immer mehr!
Vom 20.02.2024 - 22.02.2024 findet die E-world energy & water in Essen statt.
Sie finden uns in der Halle 3, am Stand 3F136. … mehr
Der Bundestag hat am 24. Juni 2021 die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle (kurz: EnWG-Novelle) verabschiedet. Das Gesetz wurde erlassen, um eine möglichst sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten, die zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Um dies zu erreichen, dient das Gesetz der freien Preisbildung, dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage an den Strommärkten, dem Ziel Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speicheranlagen möglichst umwelt- und netzverträglich, effizient und flexibel einzusetzen, sowie der Stärkung des Elektrizitätsbinnenmarkts. Von der Regelung betroffen sind sowohl Energieversorgungsunternehmen als auch Netzbetreiber.
Zu den wesentlichen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gehören
Automatisierung im EnWG
Genauso wie in der Festlegung zur Marktkommunikation 2022 wird auch in der Novelle des EnWGs der Automatisierung der Abläufe eine hohe Bedeutung beigemessen. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass ab dem 01.01.2026 ein Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden vollzogen werden soll, statt wie bisher innerhalb von mehreren Tagen.
Mit Blick auf intelligente Messsysteme müssen Tarifänderungsfälle mit einem kürzeren Vorlauf auf einen Smart-Meter-Gateway parametriert werden. Mit der Verkürzung der Wechselfristen auf 24 Stunden setzt der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 um. Die Gesamtdauer des Wechselvorgangs beträgt weiterhin max. 3 Wochen. Die Vorgaben beziehen sich nur auf die Registrierung des neuen Stromlieferanten an der Messstelle.
Was bedeutet das für das SAP IS-U?
Die Lieferantenwechsel-Ist-Situation sieht aktuell so aus, dass nach der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber, je nachdem ob die Anmeldung mit oder ohne die Marktlokation erfolgt ist, der Netzbetreiber ein bis vier Werktage Reaktionszeit hat. Im Anschluss schickt der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten eine Information über eine existierende Zuordnung und sendet eine Abmeldung an den alten Lieferanten. Dieser hat nun drei Werktage Zeit, zu reagieren. Nach der Antwort durch den alten Lieferanten bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung beim neuen Lieferanten. Dieser Prozess kann insgesamt bis zu acht Werktage dauern. Zukünftig soll dieser Prozess jedoch in 24 Stunden abgewickelt sein.
Um dies zu gewährleisten, bedarf es vor allem automatisierte Lösungen für die folgenden Prozessschritte:
Mehr zu dem Thema "EEG-Novelle, MaKo 2022 und SteuVerG - akuter Handlungsbedarf mit Schwerpunkt iMSys (intelligente Messsysteme)" erfahren Sie auch in unserem Webinar, das Eduard Schröder gemeinsam mit Steven Braun der m2g-Consult GmbH gehalten hat oder in unserem Artikeln "EEG 2021: Das Erneuerbare Energien-Gesetz und seine Auswirkungen auf intelligente Messsysteme" oder „Was die Marktkommunikation 2022 für intelligente Messsysteme bedeutet“.
Es erwartet Sie ein
Sollten Sie Fragen zur MaKo2022 haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, beraten Sie unsere Kollegen Eduard Schröder () und Jonathan Stumpf () und unser gesamtes Team gerne.
Vom 20.02.2024 - 22.02.2024 findet die E-world energy & water in Essen statt.
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